Hauptmenü

Startseite

Aktuelles

Test + Technik

Zubehör

Reise + Freizeit

Clubs + Szene

Suche

Impressum

Redaktion

Allrad-Magazin
49°59'125''N•007°56'313''E
© H. Weschta

Mit nur acht Flensburg-Punkten zur MPU

03.04.2007

Wer 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Laut ADAC  kann es aber auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird.

Ein Autofahrer, der 18 Punkte in Flensburg angehäuft hat, muss im Normalfall seinen Führerschein abgeben und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Wie der ADAC berichtet, kann es aber auch bei weit weniger Punkten vorkommen, dass der Fahrer ohne Vorwarnung zur MPU geschickt wird. Weigert sich der Fahrer, wird ihm der Führerschein solange entzogen, bis er ein positives Untersuchungsergebnis vorlegen kann. So passierte es einem Münchner, der innerhalb von neun Monaten dreimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und dafür insgesamt acht Punkte in Flensburg kassiert hatte. Auch wenn die Geschwindigkeitsverstöße innerhalb weniger Monate erfolgten, hat der ADAC erhebliche Bedenken, wenn hieraus auf die fehlende Fahreigung geschlossen wird. ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe: „Wenn dieser Fall Schule macht, wird damit das Punktesystem im Ergebnis aufgehoben.“ 


Der Autofahrer hatte bis dahin noch keinen Punkt in Flensburg. Im Regelfall würde er vom Landratsamt nur eine schriftliche Verwarnung bekommen, die ihn auf sein hohes Punktekonto aufmerksam macht und auf mögliche Aufbauseminare zum Punkteabbau hinweist. Stattdessen ordnete die Verkehrsbehörde zusätzlich die sofortige Teilnahme an der MPU an. Begründung: Die wiederholten Verkehrsverstöße lassen den Schluss zu, dass dem Autofahrer die nötige Einsicht in die Gefährlichkeit des zu schnellen Fahrens fehlt. Dieser Ansicht schloss sich auch das Verwaltungsgericht (VG München, DAR 07, 167) an. 


Der Gesetzgeber hat mit dem Punktesystem ein Verfahren geschaffen, das sich im Grundsatz bewährt hat. Bei der letzten größeren Änderung 1999 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass ein Verkehrsteilnehmer nur dann bei Erreichen von 18 Punkten als ungeeignet anzusehen ist, wenn er bei 8 Punkten eine schriftliche Verwarnung und bei 14 Punkten durch die Teilnahme am Aufbauseminar nachhaltig gewarnt wurde. Fehlt eine dieser Maßnahmen, ist der Punktestand zu reduzieren, um den Betroffenen vor dem Führerscheinverlust zu bewahren. Dieses bewährte System wird jedoch entwertet, wenn die MPU bei wiederholten Tempoverstößen, unabhängig vom Punktestand, angeordnet werden kann.