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Urteil: Geld zurück bei Kilometerschwindel09.03.2007 Nach einem jetzt vom ADAC gemeldeten Urteil darf sich ein gewerblicher Autoverkäufer nicht auf die Kilometerangabe des Vorbesitzers verlassen. Er muss die ihm genannte Laufleistung überprüfen. Diese Angabe ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Kaufpreisbildung. Es liegt also ein Mangel vor, wenn der Motor eines Gebrauchtwagens erheblich mehr Kilometer auf dem Buckel hat, als vom Händler im Kaufvertrag angegeben wurde. Der Käufer kann dann das Auto dem Händler zurückgeben. Zurück zu den News
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