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Führerscheintourismus - Neue Fahrerlaubnisverordnung beendet Missbrauch16.01.2009 Autofahrer können sich einer in Deutschland angeordneten Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) künftig nicht mehr dadurch entziehen, dass sie einen Führerschein im Ausland erwerben. Mit der jetzt in Kraft getretenen „Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung“ ist nach Ansicht des ADAC dem sogenannten Führerscheintourismus erstmals ein wirksamer Riegel vorgeschoben worden. Wer künftig in Deutschland mit einem Führerschein unterwegs ist, den er ab dem 19. Januar im Ausland erworben hat, begeht eine Straftat, wenn seine frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er wird bei einer Kontrolle genau so behandelt, als wäre er völlig ohne Fahrerlaubnis gefahren. Ihm drohen empfindliche Geldstrafen, im Wiederholungsfall oder bei erheblichen Vorstrafen auch ein mehrmonatiger Gefängnisaufenthalt.
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